BUESSING
Ein Produkt, das die Welt nicht braucht


Während der Omnibus relativ schnell vom Publikum angenommen wird, liegen die Verhältnisse beim LKW anders - es braucht ihn eigentlich niemand.

Für Langstreckentransporte gibt es die Eisenbahn, zu deren Hauptlinien führen viele Neben- und Kleinbahnen als Zubringer.

Ledderboge
Die Spedition Ledderboge in Braunschweig besteht übrigens heute noch.
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Und für den Kurzstreckenverkehr gibt es Pferdefuhrwerke Deren Wagen sind nicht nur einfache Kasten- oder Plattenwagen, sondern es werden für jeden gewünschten Zweck Spezialfahrzeuge angeboten, bis hin zu solchen für den Transport von lebenden Fischen. Unten ein paar Beispiele:
Lastwagen
Milchwagen
Tieflader
Tankwagen
Leichenwagen

Natürlich wäre der Lkw vielleicht leistungsfähiger als das Pferdefuhrwerk, aber erstmal ist er teurer (denn Pferde hat der Spediteur sowieso), und zum anderen erfordert er eine ganz andere Infrastruktur. Eine Spedition mit Pferdebetrieb hat Ställe und Wagenremisen, Futterböden, muß eventuell einen Hufschmied und einen Stellmacher beschäftigen - das alles braucht der Lkw nicht.  Vor allem braucht der Lkw aber anderes Personal im Betrieb. Ein Kutscher muß nicht besonders intelligent sein, aber er muß mit Pferden umgehen können. Er kann auch ruhig mal einen trinken, nach Hause finden die Pferde im allgemeinen auch ohne sein Zutun (in der Tat gibt es spezielle "Kutschergläser", deren Boden sich in halber Höhe des Glases befindet, damit er nicht zu viel trinkt und dann möglicherweise vom Bock fällt).
 
Ein Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft von 1887:
I. Für die Betriebsunternehmer.

§ 1. Zu Lenkern eines mit Pferden bespannten Fuhrwerks dürfen nur des Fahrens kundige, nüchterne Leute im Alter von über 15 Jahren verwendet werden.

§ 2. Sobald der Unternehmer erfährt oder sieht, daß der Kutscher oder der Begleitmann betrunken ist, hat er demselben sofort die Leitung beziehungsweise Begleitung des Fuhrwerks abzunehmen.

II. Vorschriften für die versicherten Personen.

1. Das Schlafen eines Kutschers, so lang das vom ihm gelenkte Gefährt noch in Bewergung ist, wird verboten.
.....

Ich muss natürlich nur etwas verbieten, was häufig vorkommt und zu Unfällen führt - und das war eben Trunkenheit und Schlafen während der Fahrt (oder betrunkenes Schlafen während der Fahrt).
Offenbar haben die obengenannten Vorschriften auch nicht sofort gegriffen, sonst hätte man dieses Plakat nicht herausgeben müssen (dem Auto, das hinter dem Fuhrwerk fährt, nach zu urteilen aus der Zeit kurz vor oder kurz nach dem 1. Weltkrieg):


Nicht auf dem Wagen schlafen!

An den Lkw-Fahrer werden ganz andere Anforderungen gestellt - er muß eine gewisse technische Intelligenz haben, um sein Fahrzeug bedienen und pflegen zu können, und vor allem muß er immer hellwach sein und darf nicht trinken, denn sein Fahrzeug findet den Weg nach Hause nicht allein. Es ist also in dieser Zeit noch außerordentlich schwer, die potentiellen Kunden, die Fuhrunternehmer, zum Kauf eines Lkws zu überreden, sie müßten zusätzlich eine neue Infrastruktur einrichten und neues Personal einstellen und eine Zeitlang beide Arten nebeneinander vorhalten, und das rechnet sich einfach nicht.


Lion
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