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Der
Schell-Plan
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Ende der dreißiger Jahre übernimmt
die Diktatur auch das Regiment über die Fahrzeugindustrie. Das
Deutsche Reich setzt 1938 einen "Generalbevollmächtigten für
das Kraftfahrzeugwesen" ein, der dem (eigentlich zivilen) Verkehrsministerium
zugeordnet ist. Der Generalbevollmächtigte ist der Oberst, ab 1940
Generalmajor, Adolf von Schell. Er führt mit seinem "Schell-Plan"
eine rigorose Beschränkung der bisherigen Vielfalt an Pkws, Lkws und
Motorräder auf nur wenige Modelle ein. Die 114 bis dahin existierenden
Lkw-Typen werden auf 19, auf vier Grundtypen aufbauende Modelle reduziert,
Der Schell-Plan tritt am 1. Januar 1940 in Kraft.
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Generalmajor Adolf von Schell (1893-1967)
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Den einzelnen Herstellern wird also
vorgeschrieben, was sie bauen dürfen und müssen. Die gesamte
Produktion wird damit auf die Bedürfnisse der Wehrmacht umgestellt.