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| Bei Kartellen und Syndikaten behalten die Unternehmen ihre rechtliche Selbständigkeit, sie geben aber durch Absprachen und vertragliche Vereinbarungen einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit auf. Allerdings kann die Zugehörigkeit zu einem Kartell oder Syndikat auch relativ einfach wieder gelöst werden. |
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| Kartell
Bei der Bildung eines Kartells schließen Unternehmen vertragliche Vereinbarungen über bestimmte wirtschaftliche Maßnahmen, die letzlich dazu dienen, den beteiligten Firmen Vorteile am Markt zu verschaffen. Einige dieser Kartelle sind rechtlich zulässig, andere sind nach deutschem Recht verboten, weil sie unzulässige Wettbewerbsvorteile verschaffen. |
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| Zulässige Kartelle | |||
Bei diesen Kartellen wird vereinbart, bestimmte Fertigungsstandards, Ausführungformen und Qualitäten einzuhalten. Damit soll die Produktion vereinheitlicht und die Vermarktung erleichtert werden. Ein solches Kartell ist nicht nur erlaubt, sondern in der modernen Wirtschaft sogar notwendig. Die einheitliche Verwendung von DIN- und ISO-Normen, die Beachtung von VDE-Vorschriften usw. sind das Ergebnis solcher Absprachen. |
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Auch Gebietskartelle sind ursprünglich einer technischen Notwendigkeit entsprungen. In Deutschland gab es bis vor kurzem im Bereich der Stromversorgung Gebietskartelle. Sie sind rechtlich in den 30er Jahren festgelegt worden, sind aber aus der Tatsache entstanden, daß die Stromversorgung vor der Einführung von Verbundnetzen eben wirklich von den örtlichen Kraftwerken nur in deren näherer Umgebung erfolgte. Damit hatten die Stromversorger in ihrer Region das Monopol. Auch im öffentlichen Personennahverkehr und in einigen Bereichen des Versicherungswesens gab es solche Gebietskartelle. Die Gebietskartelle widersprechen allerdings dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Deswegen werden sie nach und nach abgeschafft. |
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| Verbotene Kartelle | |||
In einem Produktionskartell vereinbaren Unternehmen eine Beschränkung ihrer Produktion, um dadurch Preise künstlich hochzuhalten. Das läuft natürlich den simpelsten Regeln des Wettbewerbs zuwider und ist deswegen verboten. |
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Hier sprechen die Unternehmen, die zum Kartell gehören, untereinander die Preise ab, zu denen sie ihre Produkte verkaufen. Auch das ist mit Wettbewerb nicht zu vereinbaren und nicht zulässig. |
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Das ist kein bestimmtes Kartell, sondern bedeutet nur, daß ein verbotenes Kartell ohne schriftliche Unterlagen geschlossen wird, sondern nur durch mündliche Abmachungen, die etwa bei einem gemeinsamen Frühstück geschlossen werden (es kann aber auch genausogut beim Mittag- oder Abendessen geschehen). |
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| Syndikat
Der Begriff erinnert an Mafia und an das Chicago der 20er Jahre. Es ist aber eigentlich nur eine Vertriebsorganisation. In einem Syndikat gründen Produktionsunternehmen eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft, die dann die Produkte unter einem einheitlichen Namen und zu einheitlichen Preisen verkauft. Solche Syndikate gab es in Deutschland für Steinkohle, Braunkohle und Kali. Und die Syndikate von Chicago waren auch nichts anderes als Absatzfirmen für illegal gebrannten Alkohol und damit natürlich kriminell. |
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Gemeinsame Absatzorganisation . |
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